"Rebus Sic Stantibus” Bedeutung
“Rebus Sic Stantibus” ist ein lateinischer Ausdruck, der bedeutet: “Solange die Dinge so stehen”. Es beschreibt eine Regel im Vertragsrecht, nach der sich Verträge ändern oder aufgehoben werden können, wenn sich die ursprünglichen Umstände stark verändern.
Im Alltag hört man den Begriff selten, aber er ist wichtig, wenn es darum geht, dass Vereinbarungen nicht mehr fair oder sinnvoll sind, weil sich die Situation geändert hat. Zum Beispiel, wenn ein Vertrag plötzlich durch unerwartete Ereignisse nicht mehr eingehalten werden kann, kann “Rebus Sic Stantibus” als Grund dienen, um Anpassungen zu fordern.
Bedeutung und Verwendung
Der Grundgedanke von “Rebus Sic Stantibus” ist, dass Verträge nur gelten, solange die Bedingungen, unter denen sie abgeschlossen wurden, gleich bleiben. Wenn sich diese Bedingungen stark ändern, kann man den Vertrag anpassen oder sogar kündigen. Das schützt beide Seiten davor, an Vereinbarungen festzuhalten, die durch neue Umstände unfair oder unmöglich geworden sind.
Was bedeutet “Rebus Sic Stantibus” genau?
Es heißt, dass Verträge an die ursprünglichen Umstände gebunden sind und sich bei wesentlichen Veränderungen anpassen lassen.
Wann wird der Begriff angewendet?
Wenn sich die Bedingungen eines Vertrags stark ändern, kann man mit “Rebus Sic Stantibus” eine Anpassung oder Aufhebung verlangen.