"PV” Bedeutung Lohnabrechnung
„PV“ auf der Lohnabrechnung steht für „Pauschalversteuerung von Verpflegungsmehraufwand“. Das ist ein festgelegter Betrag, den Dein Arbeitgeber pauschal versteuert, wenn Du aus beruflichen Gründen mehr Geld für Essen ausgeben musst, zum Beispiel bei Dienstreisen.
Im Alltag sieht das so aus: Wenn Du auf einer Geschäftsreise bist und nicht zu Hause isst, kannst Du diese Mehrkosten abgerechnet bekommen. Die Pauschale wird automatisch auf Deiner Lohnabrechnung aufgeführt, damit Du keine Einzelbelege sammeln musst. So ist die Abrechnung einfacher und klarer.
Bedeutung und Verwendung
Die PV-Pauschale hilft, den Aufwand für Verpflegung während der Arbeit außerhalb des normalen Arbeitsplatzes zu regeln. Sie ist in der Steuererklärung relevant und erleichtert das Abrechnen von Essenskosten bei beruflichen Einsätzen.
Was bedeutet PV genau auf der Lohnabrechnung?
PV steht für die pauschale Versteuerung von Verpflegungsmehraufwand – also eine vereinfachte Art, Essenskosten bei Dienstreisen zu erfassen.
Wird die PV-Pauschale immer automatisch gezahlt?
Nein, sie wird nur gezahlt, wenn Du beruflich unterwegs bist und die Bedingungen für Verpflegungsmehraufwand erfüllt sind.